Landgericht Essen, 2012-03-05, 19 O 202/09

19 O 202/09Kantonsgericht05.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 19 O 202/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-05

Aktenzeichen: 19 O 202/09

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0305.19O202.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Normen: § 831 BGB

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt,an die Klägerin 16.943,94 € nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem01.09.2007 zu zahlen.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistungin Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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