19 O 40/10•Landgericht Essen, 2011-12-05, 19 O 40/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 19 O 40/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-05
Aktenzeichen: 19 O 40/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:1205.19O40.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Auf die Erinnerung wird die Kostenrechnung vom 22.09.2011 abgeändert. Angesetzt werden folgende Kostenpositionen: Verfahrensgebühr gem. 1210, 1211 Nr. 3: 956,00 € zzgl. Dolmetscherkosten: 104,36 € abzüglich geleisteter Vorschüsse i. H. v. 1.200,00 € und 967,44 €. Der Überschuss beträgt damit 1.107,08 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.