5 O 72/11•Landgericht Essen, 2011-10-24, 5 O 72/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 5 O 72/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-24
Aktenzeichen: 5 O 72/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:1024.5O72.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Dem Kläger wird gemäß § 356 ZPO eine Nachfrist von 10 Tagen ab Zugang des Beschlusses zur Einzahlung der Auslagenvorschüsse für die benannten Zeugen T, F, I, und N gesetzt.
Die Vernehmung des Zeugen X entfällt, weil der Kläger auf den Zeugen verzichtet hat.
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