10 S 121/11•Landgericht Essen, 2011-09-08, 10 S 121/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 10 S 121/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-08
Aktenzeichen: 10 S 121/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0908.10S121.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: §§ 307 Abs. 1 BGB, 280 Abs. 1 BGB
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.02.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen-Borbeck (5 C 155/09) teilweise abgeändert.
Die Beklagten bleiben als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.455,85 € (i.W.: zweitausendvierhundertfünfundfünfzig 85/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 18%, die Beklagten 82 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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