23 Qs 105/11•Landgericht Essen, 2011-08-25, 23 Qs 105/11
Landgericht Essen, 2011-08-25, 23 Qs 105/11
23 Qs 105/11Kantonsgericht25.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 23 Qs 105/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-25
Aktenzeichen: 23 Qs 105/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0825.23QS105.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer III - Jugendkammer
Normen: § 140 StPO, 67 JGG
Tenor
wird
- auf die Beschwerde des Angeschuldigten der Beschluss des Amtsgerichts Gladbeck vom 25. 7. 2011 aufgehoben, soweit darin Rechtsanwalt N zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist.
Dem Angeschuldigten wird anstelle von Rechtsanwalt N Rechtsanwalt T, I-straße , aus H zum Pflichtverteidiger bestellt.
- auf die Beschwerde der Mutter des Angeschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Gladbeck vom 25. 7. 2011aufgehoben, soweit ihr darin als gesetzlicher Vertreterin die Rechte in dem vorliegenden Verfahren gemäß § 67 Abs. 4 JGG entzogen worden sind.
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