Landgericht Essen, 2011-08-25, 23 Qs 105/11

23 Qs 105/11Kantonsgericht25.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 23 Qs 105/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-25

Aktenzeichen: 23 Qs 105/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0825.23QS105.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafkammer III - Jugendkammer

Normen: § 140 StPO, 67 JGG

Tenor

wird

  1. auf die Beschwerde des Angeschuldigten der Beschluss des Amtsgerichts Gladbeck vom 25. 7. 2011 aufgehoben, soweit darin Rechtsanwalt N zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist.

Dem Angeschuldigten wird anstelle von Rechtsanwalt N Rechtsanwalt T, I-straße , aus H zum Pflichtverteidiger bestellt.

  1. auf die Beschwerde der Mutter des Angeschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Gladbeck vom 25. 7. 2011aufgehoben, soweit ihr darin als gesetzlicher Vertreterin die Rechte in dem vorliegenden Verfahren gemäß § 67 Abs. 4 JGG entzogen worden sind.

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