3 O 55/11•Landgericht Essen, 2011-05-26, 3 O 55/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 3 O 55/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-26
Aktenzeichen: 3 O 55/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0526.3O55.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: §§ 7,9 StVG, 823, 831 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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