7 T 235/11•Landgericht Essen, 2011-05-23, 7 T 235/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 235/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-23
Aktenzeichen: 7 T 235/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0523.7T235.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: § 850 k IV ZPO
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 24.03.2011, durch den die Erinnerung der Drittschuldnerin zurückgewiesen worden war, wird aufgehoben.
Auf die Erinnerung der Drittschuldnerin zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 02.03.2011 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Schuldnerin vom 02.03.2011 unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer neu zu bescheiden.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Eine Entscheidung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten ist nicht veranlasst.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.