Landgericht Essen, 2011-05-09, 56 Qs 25/11

56 Qs 25/11Kantonsgericht09.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 56 Qs 25/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-09

Aktenzeichen: 56 Qs 25/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0509.56QS25.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: XXI. große Strafkammer

Normen: § 140 Abs. 2 StPO

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 29.03.2011 wird aufgehoben.

Der Angeklagten B wird Rechtsanwalt Dr. S aus E als Pflichtverteidiger bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Landeskasse.

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