56 Qs 25/11•Landgericht Essen, 2011-05-09, 56 Qs 25/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 56 Qs 25/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-09
Aktenzeichen: 56 Qs 25/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0509.56QS25.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: XXI. große Strafkammer
Normen: § 140 Abs. 2 StPO
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 29.03.2011 wird aufgehoben.
Der Angeklagten B wird Rechtsanwalt Dr. S aus E als Pflichtverteidiger bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Landeskasse.
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