Landgericht Essen, 2011-04-20, 12 O 438/10

12 O 438/10Kantonsgericht20.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 12 O 438/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-20

Aktenzeichen: 12 O 438/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0420.12O438.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: §§ 7, 17 StVG, 115 VVG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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