Landgericht Essen, 2009-11-11, 44 O 96/09

44 O 96/09Kantonsgericht11.11.2009

Regest

Zertifizierung, Nachhilfeunterricht

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 44 O 96/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-11

Aktenzeichen: 44 O 96/09

ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:1111.44O96.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Normen: §§ 3, 5 UWG

Leitsätze

Zertifizierung, Nachhilfeunterricht

Tenor

Der Beklagten wird, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, untersagt,

im Wettbewerb handelnd mit der Ankündigung : „TÜV-geprüfte Nachhilfe“ zu werben,

insbesondere wie in der Zeitungsanzeige Anlage 1 zur Klageschrift vom 10.07.2009

geschehen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 208,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.08.2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 €.

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