Landgericht Essen, 2009-11-05, 6 O 236/09

6 O 236/09Kantonsgericht05.11.2009

Regest

vertragliche Aufklärungspflicht, Anspruch auf Räumung von Geschäftsräumen, wenn der Besitzer die Modemarke "Thor Steinar" vertreibt, die von rechtsextremen Kreisen bevorzugt wird

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 O 236/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-05

Aktenzeichen: 6 O 236/09

ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:1105.6O236.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: §§ 985, 986 BGB

Leitsätze

vertragliche Aufklärungspflicht, Anspruch auf Räumung von Geschäftsräumen, wenn der Besitzer die Modemarke "Thor Steinar" vertreibt, die von rechtsextremen Kreisen bevorzugt wird

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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