Landgericht Essen, 2009-08-12, 56 Qs 7/09

56 Qs 7/09Kantonsgericht12.08.2009

Regest

Zur Beschlagnahme von Buchungsunterlagen in den Räumen des Steuerberaters bei Außenprüfung

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 56 Qs 7/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-12

Aktenzeichen: 56 Qs 7/09

ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:0812.56QS7.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Strafkammer

Normen: STPO § 97; StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3; AO § 370

Leitsätze

Zur Beschlagnahme von Buchungsunterlagen in den Räumen des Steuerberaters bei Außenprüfung

Tenor

wird die Beschwerde vom 09.07.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Es-sen vom 09.06.2009 (Az. 44 Gs 2624/09) zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Durchsuchungsanordnung richtet.

Hinsichtlich der Beschwerde gegen die Beschlagnahmeanordnung wird die Sache zur Entscheidung an das Amtsgericht Essen verwiesen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, soweit sich die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung richtet. Im Übrigen ergeht keine Kosten- und Auslagenentscheidung.

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