44 T 3/09•Landgericht Essen, 2009-05-04, 44 T 3/09
Landgericht Essen, 2009-05-04, 44 T 3/09
44 T 3/09Kantonsgericht04.05.2009
Regest
Änderung der Firma durch einen Insolvenzverwalter ohne Satzungsänderung
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 44 T 3/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-04
Aktenzeichen: 44 T 3/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:0504.44T3.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Normen: § 53 (1) GmbHG
Leitsätze
Änderung der Firma durch einen Insolvenzverwalter ohne Satzungsänderung
Tenor
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht E, die Handelsrichterin L und den Handelsrichter N am 04. Mai 2009 b e s c h l o s s e n :
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der
Beschluss des Amtsgerichts F vom 26.03.2009
aufgehoben.
Das Amtsgericht F wird angewiesen, die beantragte
Eintragung vorzunehmen, wenn gegen diese keine weiteren
Bedenken bestehen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außerge-
gerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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