Landgericht Essen, 2009-04-04, 7 T 26/09

7 T 26/09Kantonsgericht04.04.2009

Regest

Ersatz von Sachverständigenkosten vor Klageerhebung

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 7 T 26/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-04

Aktenzeichen: 7 T 26/09

ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:0404.7T26.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: §§ 249 ff BGB

Leitsätze

Ersatz von Sachverständigenkosten vor Klageerhebung

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 07.04.2008 sind von dem Kläger weitere 319,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 23.04.2008 - insgesamt also 656,05 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 23.04.2008 - an die Beklagten zu erstatten.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.