7 T 60/08•Landgericht Essen, 2008-10-15, 7 T 60/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 60/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-15
Aktenzeichen: 7 T 60/08
ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:1015.7T60.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO
Tenor
hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L,
den Richter am Landgericht I und
die Richterin am Landgericht H
auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Essen vom 15. 01. 2008 (164 IN 82/04)
am 15.10.2008
beschlossen:
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Restschuldbefreiung wird versagt und der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung zurückgewiesen.
Der Schuldner trägt die im Beschwerdeverfahren entstanden außergerichtlichen Auslagen des Beteiligten zu 2).
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