Landgericht Essen, 2008-10-15, 7 T 60/08

7 T 60/08Kantonsgericht15.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 7 T 60/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-10-15

Aktenzeichen: 7 T 60/08

ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:1015.7T60.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO

Tenor

hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L,

den Richter am Landgericht I und

die Richterin am Landgericht H

auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Essen vom 15. 01. 2008 (164 IN 82/04)

am 15.10.2008

beschlossen:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Restschuldbefreiung wird versagt und der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung zurückgewiesen.

Der Schuldner trägt die im Beschwerdeverfahren entstanden außergerichtlichen Auslagen des Beteiligten zu 2).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.