Landgericht Essen, 2008-07-14, 4 O 28/08

4 O 28/08Kantonsgericht14.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 28/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-14

Aktenzeichen: 4 O 28/08

ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0714.4O28.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 839

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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