Landgericht Essen, 2008-07-08, 3 O 95/08

3 O 95/08Kantonsgericht08.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 3 O 95/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-08

Aktenzeichen: 3 O 95/08

ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0708.3O95.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: § 49 VVG

Tenor

hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 08.07.2008

durch den Richter am Landgericht C als Einzelrichter

für Recht er¬kannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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