3 O 251/08•Landgericht Essen, 2008-06-24, 3 O 251/08
Landgericht Essen, 2008-06-24, 3 O 251/08
3 O 251/08Kantonsgericht24.06.2008
Regest
Widerspruchseintragung ins Grundbuch durch eine einstweilige Verfügung; ausgeschiedener Gesellschafter
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 3 O 251/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-24
Aktenzeichen: 3 O 251/08
ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0624.3O251.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: §§ 894, 899 BGB
Leitsätze
Widerspruchseintragung ins Grundbuch durch eine einstweilige Verfügung; ausgeschiedener Gesellschafter
Tenor
-
Zu Gunsten der H- AG (Anschrift: .....) und der B- AG (Anschrift: ....) als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts „B- GbR“ wird ein Widerspruch gegen die für den Antragsgegner als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts „I- GbR“ für das Grundstück, FlSt-Nr. ..., ...., Gebäude und Freifläche, im Grundbuch von ... beim Amtsgericht ..., Blatt ... in Abteilung I unter der laufenden Nummer 2 eingetragene Eigentümerstellung eingetragen.
-
Zu Gunsten der H- AG (Anschrift: ...) und der B- AG (Anschrift: ...) als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts „B- GbR“ wird ein Widerspruch gegen die für den Antragsgegner als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts „I- GbR“ für das Grundstück, FlSt-Nr. ..., ...., Gebäude und Freifläche, Gewerbe im Grundbuch von ... beim Amtsgericht ...., Blatt ..... in Abteilung I unter der laufenden Nummer 2 eingetragene Eigentümerstellung eingetragen.
-
Das Grundbuchamt wird gemäß § 941 ZPO um die Eintragung des Widerspruchs gemäß Ziffer I und gemäß Ziffer II ersucht.
-
Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.