Landgericht Essen, 2008-05-26, 1 O 55/07

1 O 55/07Kantonsgericht26.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 1 O 55/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-26

Aktenzeichen: 1 O 55/07

ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0526.1O55.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: § 75 VVG

Tenor

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 682.665,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 61 % und der Beklagte zu 1) zu 39 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 1) zu 39 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 48 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.

Im übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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