Landgericht Essen, 2008-04-17, 6 O 241/07

6 O 241/07Kantonsgericht17.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 O 241/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-17

Aktenzeichen: 6 O 241/07

ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0417.6O241.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 305 c BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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