6 O 241/07•Landgericht Essen, 2008-04-17, 6 O 241/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 241/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-17
Aktenzeichen: 6 O 241/07
ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0417.6O241.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 305 c BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die
Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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