41 O 16/04•Landgericht Essen, 2008-04-09, 41 O 16/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 41 O 16/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-09
Aktenzeichen: 41 O 16/04
ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0409.41O16.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: § 890 ZPO
Tenor
hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 09.04.2008
durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Q.
und die Handelsrichter C. und CC.
b e s c h l o s s e n :
Gegen den Schuldner (Beklagten) wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000,00 EUR festgesetzt, sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 500,00 EUR ein Tag Ordnungshaft.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner (§ 788 ZPO).
Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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