Landgericht Essen, 2007-03-02, 9 T 163/06

9 T 163/06Kantonsgericht02.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 9 T 163/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-02

Aktenzeichen: 9 T 163/06

ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:0302.9T163.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Normen: § 21 (5) Nr. 3 WEG

Tenor

hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02.03.2007

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L.,

den Richter am Landgericht Dr. W. und

den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.

beschlossen:

Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller C., B. D. und N. D. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gladbeck vom 18.09.2006 – Aktenzei-chen 18 UR II 19/06 WEG – werden zurückgewiesen.

Die Anträge der Beteiligten K. und L. auf Aufhebung des Beschlusses der Eigentümerversammlung vom 25.04.2006 zu Tagesordnungspunkt 5 werden zurückgewiesen.

Die Antragsteller C., B. D. und N. D. sowie die Beteiligten K. und L.tragen die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten und haben den Antragsgegnern die den Antragsgegnern im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Beschwerdewert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

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