5 StVK K 431/06•Landgericht Essen, 2007-02-01, 5 StVK K 431/06
Landgericht Essen, 2007-02-01, 5 StVK K 431/06
5 StVK K 431/06Kantonsgericht01.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 5 StVK K 431/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-01
Aktenzeichen: 5 StVK K 431/06
ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:0201.5STVK.K431.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafvollstreckungskammer
Normen: § 41, § 50 (1) S 1 StVollzG
Tenor
hat die. 5. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Essen
am 1. Februar 2007 durch den Richter am Landgericht I.
beschlossen:
Der Bescheid des Leiters der JVA Gelsenkirchen vom 4.10.2006 und die Widerspruchsentscheidung des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein Westfalen vom 4.12.2006 werden aufgehoben.
Die Kosten und notwendigen Auslagen des Gefangenen fallen der Landeskasse zur
Last.
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