6 O 158/05•Landgericht Essen, 2006-03-30, 6 O 158/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 158/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-30
Aktenzeichen: 6 O 158/05
ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:0330.6O158.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: 246 BGB i. V. mit § 6 Abs. 2 Satz 2 Verbr.KrG a. F., 812 BGB
Tenor
hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 30. März 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.,
den Richter am Landgericht H. und
die Richterin am Landgericht I.
für Recht erkannt:
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 9.420,72 € zu zahlen zuzüglich
5,5 % Zinsen p.a. aus 4.772,06 € seit dem 01.12.1998 bis zum 30.09.2003 sowie 6,6 % Zinsen aus 4.772,06 € seit dem 01.10.2003,
sowie 5,5 % Zinsen p.a. aus je 59,65 € seit dem 31.01.2000 und jedem weiteren Monatsletzten einschließlich des 30.09.2003,
sowie 6,6 % Zinsen p.a. aus je 103,39 € seit dem 31.10.2003 und jedem weiteren Monatsletzten einschließlich des 30.04.2005.
- Es wird festgestellt, dass die Kläger der Beklagten aus dem zwi-schen den Parteien unter dem 29.09./14.10.1998 abgeschlosse-nen Darlehensvertrag ab dem 01.06.2005 bis zum Ende des Dar-lehensverhältnisses Zinsen von nicht mehr als 4 % schulden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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