Landgericht Essen, 2006-03-30, 6 O 158/05

6 O 158/05Kantonsgericht30.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 O 158/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-30

Aktenzeichen: 6 O 158/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:0330.6O158.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: 246 BGB i. V. mit § 6 Abs. 2 Satz 2 Verbr.KrG a. F., 812 BGB

Tenor

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 30. März 2006

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.,

den Richter am Landgericht H. und

die Richterin am Landgericht I.

für Recht erkannt:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 9.420,72 € zu zahlen zuzüglich

5,5 % Zinsen p.a. aus 4.772,06 € seit dem 01.12.1998 bis zum 30.09.2003 sowie 6,6 % Zinsen aus 4.772,06 € seit dem 01.10.2003,

sowie 5,5 % Zinsen p.a. aus je 59,65 € seit dem 31.01.2000 und jedem weiteren Monatsletzten einschließlich des 30.09.2003,

sowie 6,6 % Zinsen p.a. aus je 103,39 € seit dem 31.10.2003 und jedem weiteren Monatsletzten einschließlich des 30.04.2005.

  1. Es wird festgestellt, dass die Kläger der Beklagten aus dem zwi-schen den Parteien unter dem 29.09./14.10.1998 abgeschlosse-nen Darlehensvertrag ab dem 01.06.2005 bis zum Ende des Dar-lehensverhältnisses Zinsen von nicht mehr als 4 % schulden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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