Landgericht Essen, 2006-03-09, 18 O 496/05

18 O 496/05Kantonsgericht09.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 18 O 496/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-09

Aktenzeichen: 18 O 496/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:0309.18O496.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Normen: 143 (1) S. 2 InsO, 818, 819 BGB

Tenor

hat die 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen auf die mündliche Verhandlung vom 09.03.2006 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X. und die Richter am Landgericht Dr. E. und Dr.X. für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 9.171,22 nebst Zinsen i.H.v. fünf v.H.-Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 23.06.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. einhundertundzehn v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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