Landgericht Essen, 2006-01-20, 7 T 574/05

7 T 574/05Kantonsgericht20.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 7 T 574/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-20

Aktenzeichen: 7 T 574/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:0120.7T574.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: § 43 ZVG

Tenor

hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L.,

den Richter am Landgericht I. und die Richterin am Landgericht H. auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten gegen den

Zuschlagsbeschluß des Amtsgerichts Essen vom 12.10.2005

(185 K 95/03) am 20. Januar 2006

b e s c h l o s s e n:

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte trägt die im Beschwerdeverfahren

entstandenen Kosten.

Der Geschäftswert für die Berechnung der im Beschwerdever-fahren entstandenen Gebühren wird auf 321.000,-- Euro fest-gesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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