7 T 574/05•Landgericht Essen, 2006-01-20, 7 T 574/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 574/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-20
Aktenzeichen: 7 T 574/05
ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:0120.7T574.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: § 43 ZVG
Tenor
hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L.,
den Richter am Landgericht I. und die Richterin am Landgericht H. auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten gegen den
Zuschlagsbeschluß des Amtsgerichts Essen vom 12.10.2005
(185 K 95/03) am 20. Januar 2006
b e s c h l o s s e n:
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte trägt die im Beschwerdeverfahren
entstandenen Kosten.
Der Geschäftswert für die Berechnung der im Beschwerdever-fahren entstandenen Gebühren wird auf 321.000,-- Euro fest-gesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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