4 O 480/05•Landgericht Essen, 2006-01-12, 4 O 480/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 4 O 480/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-12
Aktenzeichen: 4 O 480/05
ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:0112.4O480.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: 22 KunstUrhG, 823 (2) BGB, 823 (1), 1004 BGB
Tenor
hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 12.01.2006
durch den Vorsitzenden Richter am LG E., die Richterin am LG T.
und die Richterin Dr. U.
für R e c h t erkannt:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungskläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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