1 S 144/02•Landgericht Essen, 2005-12-21, 1 S 144/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 1 S 144/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-21
Aktenzeichen: 1 S 144/02
ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:1221.1S144.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB §249
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht R., den Richter am Landgericht P. und die Richterin am Landgericht X.
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 20. Au-gust 2002 abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits aller Instanzen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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