7 T 303/05•Landgericht Essen, 2005-08-04, 7 T 303/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 303/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-04
Aktenzeichen: 7 T 303/05
ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0804.7T303.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: 67 ff ZVG
Tenor
In dem Zwangsversteigerungsverfahren
hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen
durch den Richter am Landgericht I.,
die Richterin am Landgericht H. und
den Richter am Landgericht Dr. P.
auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Zuschlagsbe-schluss des Amtsgerichts Essen vom 19. Mai 2005 (183 K 50/02)
am 4. August 2005
beschlossen:
Der Beschluss vom 19.05.2005 wird aufgehoben und der Zu-schlag auf das Meistgebot von 22.501,00 € versagt.
Die Belehrung über die Wirkung der Zuschlagsversagung wird dem Amtsgericht übertragen.
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