16a T 40/05•Landgericht Essen, 2005-07-19, 16a T 40/05
Landgericht Essen, 2005-07-19, 16a T 40/05
16a T 40/05Kantonsgericht19.07.2005
Regest
Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 16a T 40/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-19
Aktenzeichen: 16a T 40/05
ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0719.16A.T40.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Normen: § 4a (1) InsO
Leitsätze
Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren
Tenor
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
hat die 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen auf die sofortige Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Amtsgericht Essen vom 31.5.2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 23.5.2005 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr.L., den Richter am Landgericht L. und die Richterin am Landgericht Dr. S. am 19.7.2005 beschlossen:
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Antrag des Schuldners auf Stundung der Verfahrenskosten für das Restschuldbefreiungsverfahren wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 650 €
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