Landgericht Essen, 2005-06-21, 9 T 1/05

9 T 1/05Kantonsgericht21.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 9 T 1/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-21

Aktenzeichen: 9 T 1/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0621.9T1.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen-Steele vom 19.11.2004 (10 II 9/04) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

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