Landgericht Essen, 2005-05-12, 4 O 370/04

4 O 370/04Kantonsgericht12.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 370/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-12

Aktenzeichen: 4 O 370/04

ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0512.4O370.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 750,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.12.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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