Landgericht Essen, 2005-03-17, 12 O 307/03

12 O 307/03Kantonsgericht17.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 12 O 307/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-17

Aktenzeichen: 12 O 307/03

ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0317.12O307.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.139,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.09.2003 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Vorfall vom 09.03.2002 zu ersetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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