Landgericht Essen, 2004-11-03, 1 O 88/04

1 O 88/04Kantonsgericht03.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 1 O 88/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-03

Aktenzeichen: 1 O 88/04

ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:1103.1O88.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 03.11.04

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T., die Richterin am Landgericht X. und den Richter am Landgericht I.für R e c h t erkannt:

Es wird festgestellt, dass der Versicherungsvertrag betreffend die Versicherungs-Nr. ...........(Auslandsreiseversicherungsschutz) fortbesteht.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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