7 T 10/04•Landgericht Essen, 2004-05-13, 7 T 10/04
Landgericht Essen, 2004-05-13, 7 T 10/04
7 T 10/04Kantonsgericht13.05.2004
Regest
Betreuervergütung, besondere Kenntnisse
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 10/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-13
Aktenzeichen: 7 T 10/04
ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:0513.7T10.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: §§ 1908; 1836, 1836a BGB
Leitsätze
Betreuervergütung, besondere Kenntnisse
Tenor
In dem Betreuungsverfahren
hier: Festsetzung der aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung für die
Tätigkeit der Betreuerin in der Zeit vom 01. 01. bis 30. 09. 2003,
Beteiligte:
-
die Betreuerin, - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ,
-
die Landeskasse, vertreten durch den Bezirksrevisor bei dem Landgericht
Essen, z. Z.: 560 GLD/478,
hat die 7. Zivilkammer des Landgerichtes Essen
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L.,
den Richter am Landgericht I. und
die Richterin am Landgericht H.
auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1)
gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Gladbeck
vom 22. 10. 2003 (3 XVII G 128) am 13. 05. 2004
b e s c h l o s s e n :
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
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