12 O 170/02•Landgericht Essen, 2004-03-12, 12 O 170/02
Landgericht Essen, 2004-03-12, 12 O 170/02
12 O 170/02Kantonsgericht12.03.2004
Regest
Schmerzensgeld, Dauerschaden, Kniegelenk, Verkehrsunfall
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 12 O 170/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-12
Aktenzeichen: 12 O 170/02
ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:0312.12O170.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: §§ 823, 847 BGB a. F.
Leitsätze
Schmerzensgeld, Dauerschaden, Kniegelenk, Verkehrsunfall
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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