4 O 416/03•Landgericht Essen, 2004-02-26, 4 O 416/03
Landgericht Essen, 2004-02-26, 4 O 416/03
4 O 416/03Kantonsgericht26.02.2004
Regest
keine Gläubigerbenachteiligung, Ansprüche aus einer Globalzession
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 4 O 416/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-26
Aktenzeichen: 4 O 416/03
ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:0226.4O416.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: § 130 (1) Nr. 1 InsO
Leitsätze
keine Gläubigerbenachteiligung, Ansprüche aus einer Globalzession
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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