Landgericht Essen, 2004-02-26, 4 O 416/03

4 O 416/03Kantonsgericht26.02.2004

Regest

keine Gläubigerbenachteiligung, Ansprüche aus einer Globalzession

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 416/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-26

Aktenzeichen: 4 O 416/03

ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:0226.4O416.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: § 130 (1) Nr. 1 InsO

Leitsätze

keine Gläubigerbenachteiligung, Ansprüche aus einer Globalzession

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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