1 O 157/02•Landgericht Essen, 2004-01-28, 1 O 157/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 1 O 157/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-28
Aktenzeichen: 1 O 157/02
ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:0128.1O157.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
wird der Tatbestand des Urteils des LG Essen vom 13.10.2003 – 1 O 157/02 – wie folgt berichtigt:
Auf Seite 3, zweiter Absatz, neunter Satz muß es nach den Worten „Da eine Verschraubung …“ statt „… ließ er die Sechsteleskope zusätzlich verkleben“ richtig heißen „… verklebte er die Sechsteleskope.“
Auf Seite 3, zweiter Absatz, letzter Satz wird das Wort Kläger durch das Wort Beklagter ersetzt.
Auf Seite 6, erste Zeile muß es statt 30 Termine richtig heißen „… zwischen dem 29.06.1999 und 17.02.2000 bei der Zahnärztin U in S 24 Termine sowie in der Uniklinik X weitere 5 Termine …“.
Auf Seite 7, vorletzter Absatz, im zweiten Satz nach den Worten „Wegen des Ergebnisses … wird auf das Gutachten des Sachverständigen vom 29.09.2002 …“ ergänzt um folgende Worte „und des Ergänzungsgutachtens vom 06.01.2003“.
Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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