Landgericht Essen, 2004-01-21, 7 T 431/03

7 T 431/03Kantonsgericht21.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 7 T 431/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-21

Aktenzeichen: 7 T 431/03

ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:0121.7T431.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Unter Aufhebung des Vorbescheids und in Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird das Amtsgericht angewiesen, unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer über den Hilfsantrag zu 3) aus der Beschwerdebegründung vom 15.05.2003 erneut zu entscheiden.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

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