1 S 193/03•Landgericht Essen, 2003-12-10, 1 S 193/03
Landgericht Essen, 2003-12-10, 1 S 193/03
1 S 193/03Kantonsgericht10.12.2003
Regest
Vorfälligkeitsentschädigung Überprüfung gemäß § 138 BGB
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 1 S 193/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-10
Aktenzeichen: 1 S 193/03
ECLI: ECLI:DE:LGE:2003:1210.1S193.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: §§ 812, 138 BGB
Leitsätze
Vorfälligkeitsentschädigung
Überprüfung gemäß § 138 BGB
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts
Essen (Az.: 23 C 280/02) vom 05.06.2003 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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