18 O 27/03•Landgericht Essen, 2003-12-09, 18 O 27/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 18 O 27/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-09
Aktenzeichen: 18 O 27/03
ECLI: ECLI:DE:LGE:2003:1209.18O27.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Unter Klageabweisung im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin
42.692,96 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 59,20 € brutto seit dem 01.08., 01.09., 01.10., 01.11., 01.12.2001, 01.01., 01.02., 01.03., 01.04., 01.05., 01.06., 01.07.2002, aus jeweils 3.226,77 € brutto seit dem 01.08., 01.09., 01.10., 01.11., 01.12.2002, 01.01., 01.02., 01.03., 01.04., 01.05., 01.06., 01.07.2003, aus 3.260,32 € seit dem 01.08.2003 zu zahlen,
beginnend ab August 2003 bis zum letzten Kalendertag jeden Monats und zwar bis zum Monat des Todes der Klägerin jeweils 3.260,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. des Folgemonats zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt, jedoch trägt die Klägerin die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Bielefeld verursachten Mehrkosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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