11 O 700/02•Landgericht Essen, 2003-03-19, 11 O 700/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 11 O 700/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-19
Aktenzeichen: 11 O 700/02
ECLI: ECLI:DE:LGE:2003:0319.11O700.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: § 26 (1) PAB
Tenor
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen auf die mündliche Verhandlung vom 19.03.2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht S.
als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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