Landgericht Essen, 2002-02-07, 10 S 438/01

10 S 438/01Kantonsgericht07.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 10 S 438/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-07

Aktenzeichen: 10 S 438/01

ECLI: ECLI:DE:LGE:2002:0207.10S438.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 11.09.2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen (9 C 230/01) abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner die im Hau-se H... 261, E..., in der Hochparterre gelegene Wohnung, beste-hend aus 5 Zimmern, einer Küche, einer Diele, einem Bad, einer Toilette, einem Keller, einem Abstellraum und einem Gäste-WC sowie die im Hof ihres Grundstücks H... 261 links gelegene Gara-ge zu räumen und geräumt an die Kläger herauszugeben.

Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Es wird eine Räumungsfrist bis zum 31.05.2002 bewilligt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

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