10 S 438/01•Landgericht Essen, 2002-02-07, 10 S 438/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 10 S 438/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-07
Aktenzeichen: 10 S 438/01
ECLI: ECLI:DE:LGE:2002:0207.10S438.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 11.09.2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen (9 C 230/01) abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner die im Hau-se H... 261, E..., in der Hochparterre gelegene Wohnung, beste-hend aus 5 Zimmern, einer Küche, einer Diele, einem Bad, einer Toilette, einem Keller, einem Abstellraum und einem Gäste-WC sowie die im Hof ihres Grundstücks H... 261 links gelegene Gara-ge zu räumen und geräumt an die Kläger herauszugeben.
Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Es wird eine Räumungsfrist bis zum 31.05.2002 bewilligt.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
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