Landgericht Essen, 2002-01-30, 42 O 103/01

42 O 103/01Kantonsgericht30.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 42 O 103/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-30

Aktenzeichen: 42 O 103/01

ECLI: ECLI:DE:LGE:2002:0130.42O103.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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