4 O 81/01•Landgericht Essen, 2001-10-08, 4 O 81/01
Landgericht Essen, 2001-10-08, 4 O 81/01
4 O 81/01Kantonsgericht08.10.2001
Regest
Abrechnung einer Summen- und Saldenliste, Beweismittel Zeuge, Kontounterlagen
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 4 O 81/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-08
Aktenzeichen: 4 O 81/01
ECLI: ECLI:DE:LGE:2001:1008.4O81.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: § 812 BGB
Leitsätze
Abrechnung einer Summen- und Saldenliste, Beweismittel Zeuge, Kontounterlagen
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 21.05.2001 wird aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die weitere Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
Die Sicherheitsleistung kann durch eine unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft einer dem Einlagen-sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlos-senen Bank oder einer Sparkasse in der Bundesrepublik erbracht werden.
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