Landgericht Essen, 2001-10-08, 4 O 81/01

4 O 81/01Kantonsgericht08.10.2001

Regest

Abrechnung einer Summen- und Saldenliste, Beweismittel Zeuge, Kontounterlagen

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 81/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-10-08

Aktenzeichen: 4 O 81/01

ECLI: ECLI:DE:LGE:2001:1008.4O81.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: § 812 BGB

Leitsätze

Abrechnung einer Summen- und Saldenliste, Beweismittel Zeuge, Kontounterlagen

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 21.05.2001 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die weitere Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

Die Sicherheitsleistung kann durch eine unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche selbstschuldnerische Bürgschaft einer dem Einlagen-sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlos-senen Bank oder einer Sparkasse in der Bundesrepublik erbracht werden.

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