11 T 263/01•Landgericht Essen, 2001-08-29, 11 T 263/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 11 T 263/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-08-29
Aktenzeichen: 11 T 263/01
ECLI: ECLI:DE:LGE:2001:0829.11T263.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: 851 ZPO
Tenor
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht M.
den Richter am Landgericht T.
und die Richterin am Amtsgericht Dr. M.
auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers vom 06.08.2001 gegen
den Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 25.07.01 (34 M 2123/01)
am 29. August 2001 beschlossen:
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdever-fahrens trägt der Gläubiger nach einem hiermit festgesetzten Wert von 800,-- DM.
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