2 T 78/01•Landgericht Essen, 2001-06-25, 2 T 78/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 2 T 78/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-06-25
Aktenzeichen: 2 T 78/01
ECLI: ECLI:DE:LGE:2001:0625.2T78.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 04.04.2001 (Az.: 160 IN 49/00) wird aufgehoben.
Für den Antrag des Vollstreckungsschuldners vom 05.02.2001 ist der ordentliche Rechtsweg unzulässig.
Das Verfahren wird an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.