45 T 1/01•Landgericht Essen, 2001-03-23, 45 T 1/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 45 T 1/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-03-23
Aktenzeichen: 45 T 1/01
ECLI: ECLI:DE:LGE:2001:0323.45T1.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5.Kammer für Handelssachen
Normen: 5 AktG
Tenor
hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L. und die
Handelsrichter L. und Dr. V.
auf die Beschwerde der Beteiligten vom 19.01.2001 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen - Registergericht - vom 5.01.2001 (Az . : 89 b AR 1241/2000)
am 23. März 2001 beschlossen
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Amtsgericht - Registergericht - wird angewiesen, die in der Handelsregisteranmeldung vom 10.10.2000 angemeldete Eintragung vorzunehmen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.