10 S 491/98•Landgericht Essen, 1999-09-23, 10 S 491/98
Landgericht Essen, 1999-09-23, 10 S 491/98
10 S 491/98Kantonsgericht23.09.1999
Regest
Mietrecht, Mängelgewährleistung durch Küchengerüche
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 10 S 491/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-23
Aktenzeichen: 10 S 491/98
ECLI: ECLI:DE:LGE:1999:0923.10S491.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: §§ 537 (1) S. 1 BGB, 535 S. 2 BGB
Leitsätze
Mietrecht, Mängelgewährleistung durch Küchengerüche
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 25.09.1998 ¬ - 131 C 11/98 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.079,--DM nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus
231,--DM seit dem 05.10.1996,
aus weiteren 231,--DM seit dem 05.11.1996,
aus weiteren 231,--DM seit dem 05.12.1996,
aus weiteren 231,--DM seit dem 05.01.1997,
aus weiteren 231,--DM seit dem 05.02.1997,
aus weiteren 231,--DM seit dem 05.03.1997,
aus weiteren 231,--DM seit dem 05.04.1997,
aus weiteren 231, --DM seit dem 05.05.1997 und
aus weiteren 231, --DM seit dem 05.06.1997
zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention.
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