Landgericht Essen, 1999-03-12, 12 O 613/98

12 O 613/98Kantonsgericht12.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 12 O 613/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-03-12

Aktenzeichen: 12 O 613/98

ECLI: ECLI:DE:LGE:1999:0312.12O613.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 2.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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